GAS – Schulungstermine

Schulungstermine der Kreisgruppen
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Kreisgruppe 05

Die KG 05 führt eine GaS-Schulung durch:

Die Termine sind geplant am 15./16.03.14 und 05./06.04.14.

Die Lernzielkontrolle ist für den 06.04.14 geplant.

Anmeldungen bitte über die Vorsitzende der KG 05 Heidi Kessler.

 


 

Kreisgruppe 11

Die KG 11 führt eine GaS-Schulung durch:

08./09.02.14 in Metzingen (Cafe Bohn) und 22./23.02.14 beim VfH Weilheim bzw. VdH Eningen.

Die Lernzielkontrolle ist für den 23.02.14 geplant.

Anmeldungen bitte über den Obmann für Basis der Kreisgruppe 11 Oliver Bihl (OBihl@swhv.de).

 


 

Kreisgruppe 14

Die KG 14 führt eine GaS-Schulung durch:

08./09.02.14 beim VdH Heidenheim und 22./23.02.14 beim HSV Fachsenfeld.

Die Lernzielkontrolle ist für den 16.03.14 geplant.

Anmeldungen bitte über die Kreisgruppe 14.

 


 

 

Kreisgruppe 04

 

Die KG 04 beginnt eine GaS-Schulung am 15.12.2013. Sie wird fortgesetzt am 01./02. Februar 2014 und am 15. Februar 2014.

Anmeldungen bitte über die Kreisgruppe 04.

 


Kreisgruppe 12

In der KG12 finden am 25./26. Januar 2014 und am 8./9. Februar 2014 die Schulungen zum GaS-Schein statt.

Anmeldungen bitte über die Kreisgruppe 12.

 

Verbandstag

Informationen des swhv
Einladung zum Verbandstag am 9. März 2014

Sehr geehrte Mitglieder,

hiermit lade ich Sie zum Verbandstag des swhv ein, der am Sonntag, 9. März 2014 im großen Saal des Mühlehofes in Mühlacker stattfindet.

Zutritt haben nur Personen, die dem Verband im Jahr 2013 als Mitglied gemeldet waren und im Besitz einer Delegiertenkarte sind. Die Anzahl der zum Verbandstag zugelassenen Delegierten ist in § 20 der swhv-Satzung festgelegt. Die Delegiertenkarten gehen den Vereinen rechtzeitig zu.

Der Verbandstag beginnt um 9.30 Uhr. Die vorläufige Tagesordnung lautet:

  1. Eröffnung des VT. Begrüßung der Teilnehmer, Grußwort und Bestätigung der Tagesordnung
  2. Feststellung der anwesenden Vereine
  3. Bestätigung des Protokolls über den Verbandstag vom 03.03.2013.Das Protokoll ist in den VT-Drucksachen enthalten
  4. Geschäftsberichte und Aussprache hierüber
  5. Entlastung von Vorstand und Verwaltungsrat. Annahme des Kassenberichts
  6. Ehrungen
  7. Beratung und Abstimmung über fristgerecht eingereichte Anträge
  8. Anträge müssen bis spätestens 26. Januar 2014 bei der Geschäftsstelle des swhveingegangen sein. Bei Anträgen zu den Veranstaltungen müssen die räumlichen undpersonellen Gegebenheiten dargelegt werden.
  9. Beschluss über die Höhe des Verbandsbeitrags gültig ab 2015 entsprechend§ 24 der Satzung
  10. Vortrag – Thema wird noch bekannt gegeben
  11. Verschiedenes

Ich würde mich freuen, die Vertreter aller Vereine begrüßen zu können.

Ute Knösel, Verbandsvorsitzende