Hier die Info vom swhv bezüglich Terminschutz.
Aufgrund der Corona-Situation wird die 12-Wochen-Frist für Terminschutzanträge bis auf weiteres ausgesetzt.
Wir bitten die Vereine, die Planungen für das Sportjahr 2021 dennoch zu machen und die Anträge für die geplanten Prüfungen im Jahr 2021 frühzeitig zu schicken.
Kann aufgrund der aktuellen Situation eine Prüfung dann nicht stattfinden, dann hat der Verein keinen Nachteil.
Die zuständigen Sportobleute können aber nicht alle Prüfungen kurzfristig besetzen! Deshalb bitte langfristiger planen.
Wenn Prüfungen kurzfristig beantragt werden, bitte keine Vorab-Absprachen mit den Leistungsrichtern vornehmen! Nach wie vor teilen die zuständigen Sportobleute die Richter zu den Prüfungen ein!
Selbstverständlich finden Prüfungen erst wieder statt, wenn sie von Bund und Land genehmigt werden. Über den Ablauf bzw. die Bestimmungen werden dann zusätzlich Veröffentlichungen von Seiten swhv/dhv erfolgen.